Nach der Leistungserbringung erhalten Sie eine Selbstzahler-Rechnung. Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen besteht nicht. Die Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung oder im Beihilfeverfahren (z.B. Beamte) sollte im Einzelfall vor Inanspruchnahme einer ärztlichen Zusatzleistung abgeklärt werden.
Es ist gesetzlich geregelt, dass die Leistungsabrechnung des von Ihnen privat mit der Behandlung beauftragten Mediziners nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu erfolgen hat. Zu Ihrer genauen Information finden Sie daher in dieser Broschüre neben Erläuterungen zur medizinischen Bedeutung der einzelnen Vorsorgeuntersuchungen immer auch eine detaillierte Aufstellung der Analysen und ihr Untersuchungsziel, die entsprechende GOÄ-Ziffer sowie den jeweiligen Preis der durch uns erbrachten Leistung. Wir weisen darauf hin, dass wir bei den angegebenen Untersuchungen nur den einfachen GOÄ-Preis ohne Steigerungsfaktoren berechnen. Unsere Preisaufstellungen enthalten nicht eventuelle Kosten beispielsweise für Blutentnahme oder Beratung, die ggf. niedergelassene Ärzte für ihre Leistungen berechnen können.
Für den Fall, dass sich im Rahmen der hier angebotenen Vorsorgeleistungen Befunde mit Krankheitswert ergeben, sind die weiteren ärztlichen Untersuchungen zur genauen Abklärung der Erkrankung sowie deren Behandlung Leistungen Ihrer Krankenkasse.